In Übersetzungpausen lese ich schon mal den einen oder anderen Artikel in der Netzeitung. Manchmal machen mich Formulierungen stutzig. Heute stand in einem Artikel mit der Überschrift „Bombenattrappe legte Zugverkehr lahm“ folgender Satz:
Das Gepäckstück erwies sich zwar als harmlos, doch die Polizei drohte mit mehrjähriger Freiheitsstrafe für den Täter.
Weiter unten im Artikel war ein Zitat des Polizeisprechers Thomas Borowik zu lesen:
Die Polizei wird derartige Kriminalitätsformen mit aller Konsequenz und mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln verfolgen.
Vielleicht lese ich da zuviel hinein. Vielleicht bin ich schon zu amerikanisiert. Vielleicht ist das in Deutschland tatsächlich anders, und nur weiß ich das nicht. Aber ist es nicht Sache des Staatsanwalts einem mutmaßlichen Täter mit Freiheitsstrafe zu drohen bzw. „Kriminalitätsformen … zu verfolgen“ und Sache der Polizei, Tatbestände zu ermitteln?