Scheidung per Handy
Friday, August 29th, 2003 | Author: Michael
Drei Mal muß ein scheidungswilliger Mann nach islamischem Recht zu seiner Frau sagen „Ich lasse mich von dir scheiden“. Strittig ist, wie der Mann seine Frau von dieser Absicht in Kenntnis setzen kann – oder muß. Ein Gericht in Malaysia entschied Ende Juli, daß eine Kurznachricht per Handy den formalen Kriterien genügt.
Schon vor zwei Jahren wurde in den Vereinigten Arabischen Emiraten eine SMS als ausreichende schriftliche Erklärung akzeptiert, was Präzedenzfälle in anderen muslimischen Ländern auslöste. Singapur lehnte Handy-Kurznachrichten als gültige Benachrichtigung ab. In Katar erklärte ein Gericht die Scheidung über E-Mail für gültig. Das Urteil rief Proteststürme von Frauenorganisationen hervor.
In Malaysia, wo rund zwei Drittel der Einwohner muslimischen Glaubens sind, gelten in den Bereichen Religion und Familie die Regeln des Islams neben den auf britischem Recht basierenden bürgerlichen Gesetzen. Diese Verbindung kennzeichnet das Land nach Aussage von Ministerpräsident Mahathir Mohamad als fortschrittlich und demokratisch, aber auch als religiös – er sieht Malaysia gern als Vorreiter für andere islamische Staaten.
Während der Regierungsberater in Religionsfragen, Abdul Hamid Othman, nach der Gerichtsentscheidung über die Scheidungs-SMS erklärte, sie sei „nur eine andere Form von schriftlicher Unterlage“, wies Mahathir dies zurück: Wer sich von seiner Frau scheiden lassen wolle, solle „etwas persönlicher an die Sache herangehen“. Schnell wurde eine Überprüfung des Ehe- und Scheidungsrechts angekündigt. Und Abdul Hamid änderte seine Meinung. Ehemännern sollte es nicht erlaubt sein, mit einfachen und unpersönlichen Methoden die Scheidung einzuleiten, erklärte er kürzlich.
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